Quantcast
Channel: Haushalt – Informationen rund um Versicherungen und Finanzen im Blog von GELD.de
Viewing all articles
Browse latest Browse all 6

Typische Fehler in der Heizkostenabrechnung

$
0
0

Oft weist die Heizkostenabrechnung Fehler aufEs ist wieder Zeit für die jährliche Heizkostenabrechnung und damit für viel Unverständnis auf Seiten der Mieter. Häufig ist die Kostenaufstellung schwer nachvollziehbar und mitunter auch fehlerhaft. Wie können sich Mieter dagegen wehren?

Die Nebenkostenabrechnung ist für Laien nicht einfach zu durchschauen: Eine Unmenge an Listen, Verteilungsvorschlägen und Anhängen macht es schwierig, nachzuvollziehen, ob die Abrechnung korrekt ist. Eine Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1981 schreibt vor, dass die Heizkostenabrechnung so formuliert und strukturiert sein muss, dass auch Laien sie verstehen und nachprüfen können. In der Praxis sieht dies jedoch oft anders aus, da sich manche Gebäudeeigentümer nicht an die Heizkostenverordnung halten.

Jede zweite Abrechnung ist fehlerhaft

Schwerwiegender als die Unübersichtlichkeit der Heizkostenabrechnung ist deren Fehlerquote. Eine Untersuchung von 600 Abrechnungen aus den Jahren 2000 bis 2010 ergab, dass etwa die Hälfte davon Fehler auswies. Nur ein Drittel der von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz untersuchten Abrechnungen war korrekt. Der Hauptgrund für die Fehler war Ungenauigkeit bei der Kostenaufstellung.

Berechnungsfehler bei Brennstoff, Verbrauch und Warmwasser

Die häufigste Fehlerquelle ist die Kostenberechnung des verbrauchten Brennstoffes. Hier werden oftmals keine Anfangs- oder Restbestände angegeben oder mit dem Wert Null berechnet. In einigen fehlerhaften Abrechnungen werden sie auch mehrere Jahre in Folge mit den gleichen Werten berechnet. In der Heizkostenabrechnung muss zudem notiert werden, welche Mengen Brennstoff im Abrechnungszeitraum zu welchen Preisen gekauft wurden.

Wenn die Heizungsanlage eine Hauses auch das Wasser erwärmt, muss die Heizkostenabrechnung diese Kosten getrennt aufweisen. Beide Kostenarten dürfen nach der Wohnfläche und dem Individualverbrauch berechnet werden, allerdings darf keiner der beiden Werte zu mehr als 70 Prozent in die Abrechnung einfließen, sofern dies nicht vorher extra vereinbart wurde.

Der dritthäufigste Fehler in der Heizkostenabrechnung betrifft die Menge an Brennstoff, die für die Warmwasserversorgung benötigt wird. Eine frühere Verordnung schrieb dafür pauschal 18 Prozent vor, gilt jedoch seit 2009 nicht mehr. Mittlerweile wird die tatsächliche Brennstoffmenge anhand eines Wärmemengenzählers berechnet. Dennoch nutzen manche Gebäudeeigentümer die alte 18-Prozent-Regelung weiter und berechnen so zu hohe Kosten für die Warmwasseraufbereitung.

Das können Mieter tun

Mieter, die den begründeten Verdacht haben, dass ihr Heizkostenabrechnung fehlerhaft ist, sollten ihren Vermieter um Einsicht in sämtliche Rechnungen und Unterlagen bitten. Kopierkosten, die dafür eventuell anfallen, muss allerdings der Mieter selbst bezahlen. Bei Unklarheiten helfen auch Mietervereine oder Verbraucherzentralen weiter. Laut Experten sind etwaige Nachzahlungen nur fällig, wenn eine korrekte und vollständige Abrechnung vorliegt.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 6